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Deine Auto- Motorrad- und Bootsfahrschule ...

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Autofahrstunden mit Schaltgetriebe und Automat


Was wir dir Bieten können!

  • Langjährige Erfahrung - seit über 30 Jahren ...
  • Gute und ruhige Ausbildung zu fairen Preisen CHF 80.- pro ca. 55 Min.
  • Die Kosten für die Kasko- und Unfallversicherung übernehmen wir ;-)
  • Deine Fahrstunde beginnt und endet dort wo Du möchtest (Stadtgebiet).
  • Taxi (Kat. D1 (BPT)) - Ausbildung auf Anfrage ...

Im praktischen Fahrunterricht wirst Du gezielt und sicher auf die Führerprüfung vorbereitet.

Ausbildungsinhalte:

  • Vorschulung
  • Verkehrssehen
  • Grundschulung
  • Manöver
  • Hauptschulung
  • Perfektionsschulung


Du wirst die Ausbildung mit einem "Mazda 6 Kombi" bestreiten. Ein ausgesprochen flexibles und elastisches Fahrzeug, das allen Anforderungen einer gezielten und angenehmen Ausbildung entspricht. Wie zuvor schon erwähnt dauert eine Fahrlektion ca. 55 Minuten, es sind jedoch auch Doppellektionen möglich.
Unser Ziel ist es, Dich sicher und leicht auf die Fahrprüfung vorzubereiten. Auch die Umwelt kommt bei uns nicht zu kurz, wir bilden nach den neusten umweltgerechten Erkenntnissen unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler aus.


Die Prüfungsfragen

Vor Beginn der praktischen Führerprüfung wir der Experte ca. 5 bis 10 technische Fragen an Dich richten ...

100 Prüfungsfragen!
(PDF-Datei ca. 151 KB)

Treffpunkt:

Die Fahrstunde beginnt und endet (im Raum Basel-Stadt und angrenzende Gemeinden) dort wo Du möchtest. Schülerinnen und Schüler aus der Agglomeration Basel treffen wir ausschliesslich beim Bahnhof SBB (Bh-Süd - Taxistandplatz) oder am Aeschenplatz bzw. Heuwaage.

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt über den Link "Kontakt"

 

UND WENN DER TREFFPUNKT BEI UNS IST:
Oberer Rheinweg 81, Kleinbasel

Stadtplan - siehe: http://www.mybasel.ch/



Unser vis à vis: das Basler - Münster

 


Und nach bestandener Auto- bzw. Motorradfahrprüfung?

(Auszug: Strassenvehrsamt Kanton Aargau)

Wer erhält einen Führerausweis auf Probe?
Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden sowie alle Personen, die - unabhängig vom Geburtsdatum - ab 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe.
Wer den unbefristeten Führerausweis der Kategorie B besitzt und den Führerausweis der Kategorie A erwerben will, erhält den Führerausweis der Kategorie A unbefristet; dasselbe gilt umgekehrt.

Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert drei Jahre ab Ausstellung des Führerausweises.
Die Befristung ist im Führerausweis eingetragen. Die Fahrzeuge müssen nicht besonders gekennzeichnet sein (kein grünes L).
Wann erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?
Der unbefristete Führerausweis wird nach Ablauf der Probezeit und nach dem Besuch der obligatorischen Weiterausbildung auf Gesuch hin ausgestellt. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum eingereicht werden. Dem Gesuch ist der Nachweis der besuchten Weiterausbildung beizulegen.

Wie lange dauert die Weiterausbildung?
Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurstag soll innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der zweite Teil ist vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren.

Wo kann ich die Weiterausbildung absolvieren?
In der Schweiz bieten mehrere Ausbildungszentren die Weiterausbildung an. Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden.

Was lerne ich am ersten Kurstag?
Anhand von Unfallbeispielen werden ihre Ursachen und die rechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen thematisiert. Ferner lernen Sie auf einem Übungsplatz, wie Sie gefährliche Verkehrssituationen vermeiden können.

Was lerne ich am zweiten Kurstag?
Am zweiten Kurstag absolvieren Sie eine Feedbackfahrt. Die jeweils mitfahrenden anderen Kursteilnehmenden geben Rückmeldung zu Ihrem Fahrstil. Zudem vertiefen Sie die Kenntnisse der partnerschaftlichen und umweltschonenden Fahrweise.
Was passiert, wenn die Weiterausbildung nicht besucht wird?
Die Weiterausbildung muss während der Probezeit besucht werden. Ausnahmsweise - beispielsweise wegen Krankheit - kann sie in einer bewilligten Nachfrist von maximal drei Monaten nachgeholt werden. Sie erhalten auf Gesuch hin für die entsprechenden Kurstage eine Fahrbewilligung. Eine weitere Fristverlängerung ist nicht möglich.

Was passiert, wenn der Führerausweis auf Probe entzogen wird?
Muss der Führerausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung entzogen werden, so verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Bei einer zweiten Widerhandlung, die zu einem Ausweisentzug führt, verfällt der Führerausweis auf Probe. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit von einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung und nur gestützt auf ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgestellt werden.
Wer bietet diese Zweiphasenausbildung an?

 

Siehe: http://www.wabgmbh.ch/

 

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